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| Aufnahmebedingungen |
Mitglied des bvk kann jede(r) hauptberuflich freischaffende, bildgestaltende Kameramann/Kamerafrau sowie jede(r) Operator oder Kameraassistent(in) mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland werden. Voraussetzung für eine Aufnahme ist in der Regel, dass der Bewerber mindestens drei abendfüllende Film- oder Fernsehproduktionen (d.h. mindestens 180 Minuten Programm) in verantwortlicher Position hergestellt hat; dabei werden nur Produktionen berücksichtigt, in denen der Bewerber in der Berufssparte tätig war, für die er sich als Mitglied bewirbt. In Ausnahmefällen (z.B. bei Kameraleuten die ausschliesslich Werbespots oder Musicclips machen) kann der Vorstand von diesen Vorgaben abweichen. Ausserdem muss jeder Bewerber zwei Bürgen benennen und deren Stellungnahme vorlegen; die Bürgen sollten Mitglieder des bvk sein. Aufnahmeanträge können erst bearbeitet werden, wenn die Stellungnahme der Bürgen schriftlich vorliegt. Kameraleute bitten wir, ihrer Bewerbung zusätzlich mindestens eine aussagekräftige Arbeitsprobe (VHS-Cassette) beizulegen. Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand nach eigenem Ermessen. Vorstandssitzungen finden mindestens viermal im Jahr statt; wir bitten um Verständnis, wenn Ihr Antrag eventuell einige Wochen bis zur nächsten Vorstandssitzung warten muss. Aufnahmeanträge, die noch in der neuen Ausgabe des CameraGuide berücksichtigt werden sollen, müssen der Geschäftsstelle bis spätestens 30.September entscheidungsfertig, d.h. mit allen notwendigen Unterlagen und Bürgschaften vorliegen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung können Mitgliedsbeiträge grundsätzlich nur per Bankeinzug bezahlt werden. Die Abbuchungsvollmacht muss mit dem Aufnahmeantrag vorliegen. Beiträge werden jeweils zur Mitte eines Quartals abgebucht.
Zusätzlich erhebt der bvk eine Aufnahmegebühr von 75% des Jahresbeitrags, d.h.414,00 Euro für Kameraleute, 234,00 Euro für Operator/Postpro-Mitarbeiter und 144,00 Euro für Assistenten, der zu Beginn der Mitgliedschaft eingezogen wird. Zweiten Kameraassistenten wird der Aufnahmebeitrag bis zu ihrer Übernahme zum ersten Assistenten gestundet.
Einen Aufnahmeantrag für den bvk können Sie entweder HIER per Post anfordern oder als PDF-Datei downloaden: 
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