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BVK und Constantin schaffen erste GVR im Bereich KINO
B V K , den 12.03.2013
P R E S S E M I T T E I L U N G
des BVK - Berufsverband Kinematografie
Erste gemeinsame Vergütungsregel für Urheber bei Kinofilmen
1,6 % vom Ertrag nach Rückzahlung von Fördermitteln für Kameraleute
Der Berufsverband Kinematografie (BVK) hat, wie zuvor die Constantin Film Produktion GmbH, den Einigungsvorschlag der vom OLG München eingerichteten Schlichtungsstelle zu Erlösbeteiligungen von Kameraleuten angenommen. Damit tritt in Deutschland erstmals eine gemeinsame Vergütungsregel im Bereich Kinofilm in Kraft, welche die "angemessene Vergütung" (§ 32 UrhG) von bildgestaltenden Kameramännern/-frauen konkret festlegt. Es handelt sich um Mindestbedingungen, die im Individualvertrag überschritten werden können. Die nun geltenden Regelungen sind erstmals zum 31.12.2016 kündbar. Da eine durch „Gemeinsame Vergütungsregel“ bestimmte Vergütung nach dem Gesetz generell als angemessen angesehen wird, entfaltet diese Vergütungsregel eine weit über die an dem Schlichtungsverfahren beteiligten Parteien hinausgehende Wirkung.
An den Kameramann/-frau ist als "angemessene Vergütung" zunächst mindestens die aktuell geltende Tarifgage zu bezahlen. Übertarifliche Zahlungen mindern den Beteiligungsanspruch nicht. Die Tarifgage gilt als „angemessene Vergütung", so lange eingesetztes Eigenkapital des Produzenten sowie echte Fremdkredite und Rückstellungen für das Projekt bezahlt werden. Der Produzent darf weitere 5 % aus den Herstellungskosten des Filmes vereinnahmen, ohne den Kameramann/-frau beteiligen zu müssen. Danach erhalten die Kameraleute zusätzliche finanzielle Beteiligungen.
Auf der ersten Beteiligungsstufe erhält der Kameramann/-frau 0,85 % aller erzielter Erträge. Diese Stufe gilt so lange, bis der Produzent auch die bedingt rückzahlbaren Darlehen der Filmförderung zurückbezahlt hat bzw. aus den Erträgen hätte zurückzahlen können. Danach greift die zweite Beteiligungstufe, in der dem Kameramann/-frau 1,6 % aller erzielten Erträge auszuzahlen sind. Sofern keine Fördermittel in Anspruch genommen werden, gilt die zweite Beteiligungsstufe nach Abdeckung des 5 %-Korridors. Als Erträge des Produzenten sind die Bruttoerlöse (ohne Steuern) und sonstige geldwerte Vorteile aus der Verwertung des Films in allen Medien definiert.
Werden Filmbilder der Kameraleute außerhalb der eigentlichen Filmverwertung genutzt, etwa für ein Buch, den Soundtrack oder Merchandising, fließen 50 % der Erlöse aus der Verwertung in die beteiligungsfähigen Erträge (ggf. abzüglich Herstellungskosten, falls der Filmhersteller diese selbst trägt). Die Vergütungsregel enthält Vorgaben zur Abrechnung und Buchprüfung.
Die Vergütungsregel und die Begründung durch die Schlichtungsstelle sind abrufbar unter:
Gemeinsame Vergütungsregel und Begründung
Der BVK stimmt dem Einigungsvorschlag nach intensiver Diskussion zu, trotz erheblicher Bedenken hinsichtlich der Beteiligungshöhe sowie des 5%-Korridors. Der Vorsitzende der Schlichtungsstelle - der Präsident des Landgerichts Landshut und langjährige Vorsitzende eines der beiden Urheberrechtssenate des OLG München - hatte die Beteiligung aller am Filmwerk kreativ Mitwirkender in Höhe von 10% der Erträge in der ersten Stufe und von 25% in der zweiten Stufe vorgeschlagen. Dieses Verhältnis von 1 : 2,5 spiegelt sich leider in den Beteiligungsätzen 0,85 : 1,6 nicht. Der BVK strebt diesbezüglich in späteren Verhandlungen eine Justierung an. Mit der nun geltenden Vergütungsregel wird der "Bestseller" bzw. Fairnessausgleich (§ 32a UrhG) nicht geregelt.
V.i.S.d.P. und Kontakt:
Dr. Michael Neubauer
Geschäftsführung BVK
B V K – Berufsverband Kinematografie e.V.
Telefon: 089-34019190
des BVK - Berufsverband Kinematografie
Erste gemeinsame Vergütungsregel für Urheber bei Kinofilmen
1,6 % vom Ertrag nach Rückzahlung von Fördermitteln für Kameraleute
Der Berufsverband Kinematografie (BVK) hat, wie zuvor die Constantin Film Produktion GmbH, den Einigungsvorschlag der vom OLG München eingerichteten Schlichtungsstelle zu Erlösbeteiligungen von Kameraleuten angenommen. Damit tritt in Deutschland erstmals eine gemeinsame Vergütungsregel im Bereich Kinofilm in Kraft, welche die "angemessene Vergütung" (§ 32 UrhG) von bildgestaltenden Kameramännern/-frauen konkret festlegt. Es handelt sich um Mindestbedingungen, die im Individualvertrag überschritten werden können. Die nun geltenden Regelungen sind erstmals zum 31.12.2016 kündbar. Da eine durch „Gemeinsame Vergütungsregel“ bestimmte Vergütung nach dem Gesetz generell als angemessen angesehen wird, entfaltet diese Vergütungsregel eine weit über die an dem Schlichtungsverfahren beteiligten Parteien hinausgehende Wirkung.
An den Kameramann/-frau ist als "angemessene Vergütung" zunächst mindestens die aktuell geltende Tarifgage zu bezahlen. Übertarifliche Zahlungen mindern den Beteiligungsanspruch nicht. Die Tarifgage gilt als „angemessene Vergütung", so lange eingesetztes Eigenkapital des Produzenten sowie echte Fremdkredite und Rückstellungen für das Projekt bezahlt werden. Der Produzent darf weitere 5 % aus den Herstellungskosten des Filmes vereinnahmen, ohne den Kameramann/-frau beteiligen zu müssen. Danach erhalten die Kameraleute zusätzliche finanzielle Beteiligungen.
Auf der ersten Beteiligungsstufe erhält der Kameramann/-frau 0,85 % aller erzielter Erträge. Diese Stufe gilt so lange, bis der Produzent auch die bedingt rückzahlbaren Darlehen der Filmförderung zurückbezahlt hat bzw. aus den Erträgen hätte zurückzahlen können. Danach greift die zweite Beteiligungstufe, in der dem Kameramann/-frau 1,6 % aller erzielten Erträge auszuzahlen sind. Sofern keine Fördermittel in Anspruch genommen werden, gilt die zweite Beteiligungsstufe nach Abdeckung des 5 %-Korridors. Als Erträge des Produzenten sind die Bruttoerlöse (ohne Steuern) und sonstige geldwerte Vorteile aus der Verwertung des Films in allen Medien definiert.
Werden Filmbilder der Kameraleute außerhalb der eigentlichen Filmverwertung genutzt, etwa für ein Buch, den Soundtrack oder Merchandising, fließen 50 % der Erlöse aus der Verwertung in die beteiligungsfähigen Erträge (ggf. abzüglich Herstellungskosten, falls der Filmhersteller diese selbst trägt). Die Vergütungsregel enthält Vorgaben zur Abrechnung und Buchprüfung.
Die Vergütungsregel und die Begründung durch die Schlichtungsstelle sind abrufbar unter:
Gemeinsame Vergütungsregel und Begründung
Der BVK stimmt dem Einigungsvorschlag nach intensiver Diskussion zu, trotz erheblicher Bedenken hinsichtlich der Beteiligungshöhe sowie des 5%-Korridors. Der Vorsitzende der Schlichtungsstelle - der Präsident des Landgerichts Landshut und langjährige Vorsitzende eines der beiden Urheberrechtssenate des OLG München - hatte die Beteiligung aller am Filmwerk kreativ Mitwirkender in Höhe von 10% der Erträge in der ersten Stufe und von 25% in der zweiten Stufe vorgeschlagen. Dieses Verhältnis von 1 : 2,5 spiegelt sich leider in den Beteiligungsätzen 0,85 : 1,6 nicht. Der BVK strebt diesbezüglich in späteren Verhandlungen eine Justierung an. Mit der nun geltenden Vergütungsregel wird der "Bestseller" bzw. Fairnessausgleich (§ 32a UrhG) nicht geregelt.
V.i.S.d.P. und Kontakt:
Dr. Michael Neubauer
Geschäftsführung BVK
B V K – Berufsverband Kinematografie e.V.
Telefon: 089-34019190
Diebstahl
Daniel Koppelkamm, den 15.05.2013
Zur Information an alle meine Kollegen,
mir wurde in Berlin Potsdamerstrasse am 9.5.2013 folgendes Equipment gestohlen
- TV-logic 7“ Monitor LVM-074W Ser.nr.: LV 074 L0667
- Transvideo Titan RX Ser.nr.: 02ES0265
- Pag-Akku ZL50 14,4V / Pag-Adapterplatte
alles zusammen in einer schwarzen Schutz-Ledertasche montiert.
mir wurde in Berlin Potsdamerstrasse am 9.5.2013 folgendes Equipment gestohlen
- TV-logic 7“ Monitor LVM-074W Ser.nr.: LV 074 L0667
- Transvideo Titan RX Ser.nr.: 02ES0265
- Pag-Akku ZL50 14,4V / Pag-Adapterplatte
alles zusammen in einer schwarzen Schutz-Ledertasche montiert.
Fuji stellt Produktion ein
Michael Schallon, den 04.04.2013
Zur allgemeinen Info :
Fuji stellt die Herstellung von Filmmaterial ein !
http://www.fujifilm.com/news/n130402.html
Fuji stellt die Herstellung von Filmmaterial ein !
http://www.fujifilm.com/news/n130402.html
AGs zur Klärung von Sachfragen
Michael Neubauer, den 31.03.2013
Zur gemeinsamen Besprechung und Bearbeitung von Fragen, die für die Arbeitnehmer in der "freien" Film/TV-Branche besonders drängend sind, kostituiert sich am 11. April 2013 die "ArbeitsGemeinschaft Arbeitnehmerfragen". Der BVK ist Gastgeber für die an der Mitarbeit interessierten Teilnehmer mehrerer Berufsverbände unserer Branche.
Für Rechnungssteller wird eine "ArbeitsGemeinschaft Rechnungssteller" eingerichtet - für Fragen im Zusammenhang mit dem UrhRecht die "ArbeitsGemeinschaft Filmkünstler". Die drei AGs sollen ohne Hierarchie und Institutionaqlisierung an SACHTHEMEN arbeiten und sich in die entsprechenden Diskussionen einbringen. Aus dem Kreis der teilnehmenden Verbände gibt es bereits gute Verbindungen in die Branche und die Politik, sodaß wir Beiträge aus den ArbeitsGemeinschaften gezielt versenden können.
Zunächst wird der Besprechungsraum in der Geschäftsstelle des BVK für die ersten Treffen ausreichen. Die Infrastruktur des BVK und der anderer beteiligter Verbände wird für eine entsprechende Arbeitsplattform sorgen, ohne daß hier nennenswerte Zusatzkosten entstehen.
Innerhalb der Einzelverbände ist schon viel Vorarbeit geleistet worden, die als Basis für kompetente Arbeit der AGs zur Verfügung steht.
Der BVK-Vorstand sieht die ArbeitsGemeinschaften als Schritt zur Konkretisierung der Arbeit im Sinne der Mitglieder. Die Konzentration auf die jeweils thematische Sacharbeit steht bei den AGs im Zentrum. Verbandsklüngel und interne Querelen haben zu unterbleiben. Es geht um Argumente, das Finden guter Lösungsstrategien und deren konsequente und kollegiale Umsetzung. Kollegialität und die entsprechenden Umgangsformen werden vorausgesetzt. Vorstände, Präsidenten und Geschäftsführer soll es bei diesen neuen informellen Strukturen nicht geben, zu denen sich jeweils Mitmacher aus mehreren Verbänden zusammenfinden.
Geht nich gips nich!
Herzlich, Michele
Für Rechnungssteller wird eine "ArbeitsGemeinschaft Rechnungssteller" eingerichtet - für Fragen im Zusammenhang mit dem UrhRecht die "ArbeitsGemeinschaft Filmkünstler". Die drei AGs sollen ohne Hierarchie und Institutionaqlisierung an SACHTHEMEN arbeiten und sich in die entsprechenden Diskussionen einbringen. Aus dem Kreis der teilnehmenden Verbände gibt es bereits gute Verbindungen in die Branche und die Politik, sodaß wir Beiträge aus den ArbeitsGemeinschaften gezielt versenden können.
Zunächst wird der Besprechungsraum in der Geschäftsstelle des BVK für die ersten Treffen ausreichen. Die Infrastruktur des BVK und der anderer beteiligter Verbände wird für eine entsprechende Arbeitsplattform sorgen, ohne daß hier nennenswerte Zusatzkosten entstehen.
Innerhalb der Einzelverbände ist schon viel Vorarbeit geleistet worden, die als Basis für kompetente Arbeit der AGs zur Verfügung steht.
Der BVK-Vorstand sieht die ArbeitsGemeinschaften als Schritt zur Konkretisierung der Arbeit im Sinne der Mitglieder. Die Konzentration auf die jeweils thematische Sacharbeit steht bei den AGs im Zentrum. Verbandsklüngel und interne Querelen haben zu unterbleiben. Es geht um Argumente, das Finden guter Lösungsstrategien und deren konsequente und kollegiale Umsetzung. Kollegialität und die entsprechenden Umgangsformen werden vorausgesetzt. Vorstände, Präsidenten und Geschäftsführer soll es bei diesen neuen informellen Strukturen nicht geben, zu denen sich jeweils Mitmacher aus mehreren Verbänden zusammenfinden.
Geht nich gips nich!
Herzlich, Michele
CAMERIMAGE 2013 Hotelbuchung
Michael Neubauer, den 28.03.2013
HOTELS FOR PLUS CAMERMAGE 2013 - BOOK NOW
It’s our great pleasure to inform all those interested in participation in the 21st Plus Camerimage, that together with several Bydgoszcz hotels we are launching a special program allowing festival attendees to book an accommodation early at a good price for the whole event.
The Festival prides itself with a growing popularity and increasing number of visitors. Therefore, taking into consideration your comfort and peace of mind, we recommend taking an advantage of the accommodation offered and book your hotel early. It will make your preparations for visiting the festival more peaceful and will save you costs.
Also, last year’s experience with a huge number of attendees made us think what we should do if accommodation issues arise again this year. Thus, we hope that every film buff’s stay in Bydgoszcz during the whole Plus Camerimage Festival will be pleasant and free of exhausting and time-consuming hotel vacancy chase.
You might also find it encouraging to know that it will be easy on your pocket. A booking made for the period of the festival will give you access to special rates. Please take a close look at prices offered by particular hotels HIER More special rates offered by hotels will hopefully be added there so please check our website every now and again.
Please note that as the Festival’s organizer we do not assist in hotel room bookings. For any additional questions or to make a reservation please contact hotels directly by calling them or via email. Please remember to mention that you are planning to attend Plus Camerimage 2013. Any reservation other than on the phone or via email with the hotel does not allow you to use the special rates, as they are not available on any online booking websites.
21st Plus Camerimage will be held in Bydgoszcz
from the 16th through 23rd Nov
More about Bydgoszcz can be found here:
Bydgoszcz
Plus Camerimage Festival Office
CAMERIMAGE
It’s our great pleasure to inform all those interested in participation in the 21st Plus Camerimage, that together with several Bydgoszcz hotels we are launching a special program allowing festival attendees to book an accommodation early at a good price for the whole event.
The Festival prides itself with a growing popularity and increasing number of visitors. Therefore, taking into consideration your comfort and peace of mind, we recommend taking an advantage of the accommodation offered and book your hotel early. It will make your preparations for visiting the festival more peaceful and will save you costs.
Also, last year’s experience with a huge number of attendees made us think what we should do if accommodation issues arise again this year. Thus, we hope that every film buff’s stay in Bydgoszcz during the whole Plus Camerimage Festival will be pleasant and free of exhausting and time-consuming hotel vacancy chase.
You might also find it encouraging to know that it will be easy on your pocket. A booking made for the period of the festival will give you access to special rates. Please take a close look at prices offered by particular hotels HIER More special rates offered by hotels will hopefully be added there so please check our website every now and again.
Please note that as the Festival’s organizer we do not assist in hotel room bookings. For any additional questions or to make a reservation please contact hotels directly by calling them or via email. Please remember to mention that you are planning to attend Plus Camerimage 2013. Any reservation other than on the phone or via email with the hotel does not allow you to use the special rates, as they are not available on any online booking websites.
21st Plus Camerimage will be held in Bydgoszcz
from the 16th through 23rd Nov
More about Bydgoszcz can be found here:
Bydgoszcz
Plus Camerimage Festival Office
CAMERIMAGE



