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| KODAK Film Calculator and Glossary
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| Kodak, 10.03.2010 |
Schneller Informationszugang ist heute und gerade in unserer Branche das A+O.
Deshalb bieten wir unseren Kunden immer neue Lösungen dazu an. Ganz aktuell, zum kostenlosen Download vom iTunes App Store: KODAK Film Calucator and Glossary. Dieses Tool, als erstes von weiteren, hilft den Filmemachern bei ihrer täglichen Arbeit bei der Umrechnung von Laufzeiten und mit einer Sammlung von hunderten von Fachbegriffen.
Weitere Infos finden Sie auf unserer Facebook Seite
Klaus-Georg Hafner
Manager Marketing Communications
Entertainment Imaging D-A-CH+Nordic Cluster
Kodak GmbH |
| bvk-Symposium "Bildgestaltung und Urhebervertragsrecht"
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| bvk, 25.01.2010 |
Am Samstag, den 23. Januar 2010, fand in Berlin anläßlich der bvk Mitgliederversammlung ein viel beachtetes Symposium zum Thema
"Bildgestaltung und Urhebervertragsrecht" statt.
1. "Urheberrechtliche Stellung der Bildgestalter in Europa - eine Synopse"
(RAin Dr. Cristina Busch, IMAGO Legal Advisor, Barcelona)
2. "Die angemessene Vergütung von Filmurhebern nach § 32 UrhG"
(Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke, Humboldt-Universität zu Berlin)
3. "Filmurheber und § 137l UrhG"
(RA Dr. Paul Katzenberger, München)
4. "Der Fairness-Paragraph 32 a UrhG (Bestsellervergütung)"
(RA Dr. Nikolaus Reber, München)
Der an diesem Tag wiedergewählte Präsident des bvk Falko Ahsendorf sagte in seinem Grußwort:
...Nun aber auch noch von mir ein ganz persönliches Wort zum Urhebervertragsrecht, dem Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern vom 01. Juli. 2002. Ich bitte Sie hier besonders auf den Jahrgang zu achten.
Ich, als Nichtjurist, aber Betroffener weil Kameramann und Urheber und potentieller Nutznießer dieses Gesetztes möchte einmal die ganz einfache Frage stellen, was das für eine Gesellschaft ist, in der die Volksvertreter ein Gesetz machen, das offensichtlich so wenig der eigentlichen Zielgruppe hilft, dass die Mächtigen ihre Macht nun schon fast 8 Jahre missbrauchen können, um zu verhindern, dass die scheinbar Ohnmächtigen trotz Einsatz von Fachleuten und viel Geld das bekommen, was ihnen nach dem Gesetz zugedacht war. Da kann man schon mal wütend werden.
Doch der Kampf für eine gerechtere Verteilung der Erlöse aus geistigem Eigentum wird weiter gehen.
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| alter Vorstand = neuer Vorstand - Wahlen in Berlin
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| bvk, 25.01.2010 |
Am 23./24.Januar 2010 fand in Berlin die diesjährige Mitgliederversammlung statt.
Bei guter Beteiligung gab es spannende Diskussionen und interessante Gesprächen in sehr freundlicher Atmosphäre.
Hauptthema war der neue Tarifvertrag, der wegen der unterstellten Bereitschaftzeit einhellige Empörung hervorrief.
Nach dem Motto aus alt mach neu stellte sich der bisherige Vorstand zur Wiederwahl und wurde mit überwältigender Mehrheit gewählt:
Falko Ahsendorf DoP (Präsident)
Rolf Coulanges DoP
Johannes Kirchlechner DoP
Viola Laske DoP
Michael Schallon 1. Kameraassistent
Uli Schmidt 1. Kameraassistent
Markus Schott DoP
Als Beauftragte des Vorstandes bleiben weiter im Amt:
für das Urheberrecht Jost Vacano
als Webmaster Uli Schmidt
für IMAGO Birgit Gudjonsdottir
Der Geschäftsführer des bvk ist Dr. Michael Neubauer;
Geschäftführer der bvk Medien GmbH ist Jan Betke
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| Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an Peter-Wolfgang Hassenstein
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| Falko Ahsendorf, 25.01.2010 |
Auf der diesjährigem Mitgliederversammlung in Berlin wurde Peter Hassenstein die Ehrenmitgliedschaft für seine Verdienste um den bvk verliehen.
...Unser langjähriger Kollege Peter Hassenstein ist am 01.03.1981 in den bvk eingetreten und damit praktisch ein Mitglied der ersten Stunde. Peter hat sich von Beginn an sehr aktiv für den Verband eingesetzt und war Vorstandsmitglied von 1984 bis 1986 und dann noch einmal von 1988 bis 1994, also insgesamt 8 Jahre. Später war er dann noch lange mit Rat und Tat im erweiterten Kreis tätig.
Peter hat auch häufig den bvk nach außen würdig vertreten z. B. viele Jahre als Jurymitglied beim Bayerischen Filmpreis „Pierrot“.
Aber er war nicht nur Juror, sondern konnte auch als Preisträger Anerkennung für seine berufliche Leistung erfahren. 1968 bekam er die Goldene Kamera in der Kategorie „herausragender Kameramann“...
Wir gratulieren und freuen uns mit ihm.
Falko Ahsendorf
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| Bereitschaftszeitlüge - Gedanken zum neuen Tarifvertrag
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| Falko Ahsendorf, 24.01.2010 |
Bereitschaftszeitlüge:
Warum gibt es ein Arbeitszeitgesetz ArbZG? – Gedanken zum neuen Tarifvertrag ab 1. Januar 2010
Zweck des ArbZG ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der
Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern. Es geht darum, einen gesunden Ausgleich zwischen Arbeit, Freizeit und Nachtruhe für den Arbeitnehmer zu finden, damit seine physische und psychische Arbeitskraft auch für den Arbeitgeber erhalten bleibt.
Ich glaube, dass dieses Gesetz sicher unter intensiver Beteiligung von Gewerkschaftern zustande gekommen ist. Es ist eine Errungenschaft der modernen Arbeitswelt.
Aber was macht nun die ver.di in den Verhandlungen zum neuen Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende?
Sie übt sich in Solidarität. Diesmal allerdings nicht mit ihren Mitgliedern sondern mit den Arbeitgebern, was schon ein ungewöhnlicher Vorgang ist. In einer seltsamen Kumpanei werden mit Tricks gesetzliche Bestimmungen des ArbZG ausgehebelt. 13 Stunden Maximalarbeitszeit sind nach dem Gesetz nur zulässig, wenn innerhalb der Arbeitszeit regelmäßig und in wesentlichem Umfang lediglich Arbeitsbereitschaft geleistet wird. Nach dem neuen Tarifvertrag muss ich mir 3 Stunden Bereitschaft unterstellen lassen, wenn ich 13 Stunden geschuftet habe. Diese Annahme ist unhaltbar und unmoralisch, da wir alle wissen, dass es im Normaldreh keine Bereitschaftszeiten gibt, sondern gedreht wird bis zum Umfallen.
Den Arbeitnehmern wird hier mit einer Bereitschaftszeitlüge die Wertschätzung ihrer Arbeitsleistung abgesprochen. Die zugegebenermaßen etwas altmodischen Begriffe Anstand und Würde spielen bei solchen Arbeitsverhältnissen keine Rolle mehr. Meiner Meinung nach hat sich die ver.di hiermit als Vertretung der Arbeitnehmer disqualifiziert.
Falko Ahsendorf |
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